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Schon im Altertum unterstützten die Geometer den Staat bei der Erfassung und Ortung von Grund und Boden. Die preußischen "Landmesser" wurden 1704 per Reglement mit staatlichen Aufgaben betraut – etwa 150 Jahre vor der Entstehung der ersten Katasterämter. Die Beleihung des Freien Berufes mit "öffentlichen Funktionen" hat so gesehen eine lange Tradition.

Das heutige Berufsrecht der Länder überträgt den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ebenfalls hoheitliche Aufgaben. In Niedersachsen sind sie Träger eines öffentlichen Amtes. Bei der Durchführung der hoheitlichen Aufgaben ist der ÖbVI Behörde i. S. des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Seine Stellung lässt sich mit der eines Notars vergleichen. Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Zulassung, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen erworben wurden.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure arbeiten privatrechtlich. Als selbständige Freiberufler haften die ÖbVI persönlich für ihre Arbeit und tragen Eigenverantwortung. Zudem garantieren behördliche Vorschriften, Aufsicht und Kostenordnung dem Kunden die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung.

Kurzum: Die öffentliche Bestellung garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht, gibt Sicherheit und gewährleistet Objektivität und Neutralität. Dieses sollte Modellcharakter für die Zukunft haben.

Neben den oben genannten Amtstätigkeiten nehmen ÖbVI Beurkundungen vor und stellen amtliche Bescheinigungen aus. Ebenso gehören alle anderen Vermessungsaufgaben der Ingenieurvermessung im Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie für die Leitungsdokumentation und Beweissicherung zum Dienstleistungs-angebot und sind Bestandteil der täglichen Arbeit.

Mit unserer fachlichen Qualifikation sind wir somit kompetente Partner in allen Bereichen der Vermessung.


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