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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind in Niedersachsen Träger eines öffentlichen Amtes und gleichzeitig freiberufliche Vermessungsingenieure. Bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben sind sie den Vermessungs- und Katasterbehörden gleichgestellt und führen ein Dienstsiegel.

Die Gebühren, die für hoheitliche Vermessungen von den ÖbVI erhoben werden, richten sich, wie auch bei den Vermessungs- und Katasterbehörden, nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Die ÖbVI unterstehen, bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten, der staatlichen Dienst- und Fachaufsicht des Innenministeriums, welches die Qualität der Amtsführung und der Dienstleistungen prüft und überwacht.


Beratende Ingenieure (Geschützte Berufsbezeichnung) sind Fachingenieure, die als Mitglieder in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragen sind. Voraussetzung für die Eintragung ist unter anderem eine mindestens 5-jährige praktische, eigenverantwortliche Ingenieurtätigkeit. Die Beratenden Ingenieure unterliegen den Berufspflichten aus dem Ingenieurkammergesetz. Sie sind als unabhängige Freiberufler nicht weisungsgebunden und hochqualifizierte Berater ihrer Auftraggeber. Die Berechnung der Honorare für Vermessungsleistungen erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der HOAI.