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Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Organ des amtlichen Vermessungswesens und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Als solche sind wir der Öffentlichkeit, und damit jedem Bürger, in besonderer Weise verpflichtet.
Mit der Abmarkung und Neubildung von Grenzen sowie dem Einmessen von Gebäuden tragen wir zur Fortführung des Liegenschaftskatasters und damit zum Eigentumssicherungssystem bei.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
Grundstücksteilungen
Grenzfeststellungen/Amtliche Grenzauskunft
Amtliche Gebäudevermessungen/Grenzbescheinigungen
Amtliche Lagepläne zum Bauantrag
Planunterlagen für Bauleitpläne
Beglaubigungen von Baulastenerklärungen
Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
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